Land&Forst Betriebe bewerten die vorläufige Einigung zum EU-Wiederherstellungsgesetz als praxisfremd

Presseaussendung 13.November 2023

Wien, am 13.11.2023

Die Land&Forst Betriebe Österreich kritisieren die unrealistischen und überzogenen Inhalte des Kompromisses zum Wiederherstellungsgesetz und appellieren an die Bundesregierung, das Gesetz auf Augenhöhe mit den Grundeigentümern national umzusetzen.

In der Nacht zum Freitag haben sich Unterhändler von Europäischem Parlament, EU-Ministerrat und Kommission auf einen Kompromiss zum Naturschutzgesetz geeinigt. Der Kommissionsvorschlag von Juni 2022 wurde dabei in vielen Punkten abgeschwächt und flexibler gestaltet, jedoch nicht so weit wie notwendig ist und von vielen gefordert. Die EU verpflichtet sich nun konkret, bis 2030 20 Prozent ihrer Land- und Meeresflächen zu renaturieren. Bis 2050 sollen alle geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden. Anders als im ursprünglichen Vorschlag ist nun klarer hervorgehoben, dass nicht nur das Ergebnis entscheidend ist, sondern auch die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, um diese Ziele zu erreichen.

LFBÖ-Präsident Felix Montecuccoli zum neuen Naturschutzgesetz: „Positiv wird hervorgehoben, dass der Klimawandel nun etwas stärker berücksichtigt wird. Wir bezweifeln allerdings, dass die unrealistischen Ziele, insbesondere die Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen auf 90 Prozent der betroffenen Habitatsfläche, in der Praxis erreicht werden können.“

Landwirtschaft – Kritik am Artikel 9
Besonders umstritten war, welche Auswirkungen dies für die Landwirtschaft haben würde. Die EVP setzte in der Parlamentsposition ursprünglich durch, dass Renaturierungsbemühungen auf Natura-2000-Schutzgebiete beschränkt werden. Der Artikel 9, der Detailvorgaben für landwirtschaftlich genutzte Flächen enthält, wurde damals gestrichen. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Staaten ihre Anstrengungen bis 2030 auf Natura-2000-Gebiete beschränken können, aber nicht müssen. In den Jahren danach gibt es keine Beschränkung mehr auf diese Gebiete.

Auch dazu führt LFBÖ-Präsident Felix Montecuccoli kritisch an: „Für die Landwirtschaft bringt das neue Gesetz trotz der Freiwilligkeit der Wiedervernässung von Mooren und der Möglichkeit einer "Notbremse" in außergewöhnlichen Situationen starke Belastungen für die Lebensmittelversorgung. Wir bedauern, dass Artikel 9, der spezielle Ziele für alle landwirtschaftlichen Ökosysteme vorsieht und vom Parlament gestrichen wurde, wieder aufgenommen wurde.“

Artikel 9 sieht vor, dass bis 2030 30 Prozent der Moore renaturiert werden, wovon ein Viertel "wiedervernässt" werden muss. Bis 2050 soll der Anteil auf 50 Prozent steigen, wovon ein Drittel wiedervernässt sein muss.

Obwohl eine generell bessere Balance zwischen ökologischen und sozioökonomischen Aspekten erreicht wurde, werden dennoch erhebliche Belastungen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturlandschaft festgestellt.

Forstwirtschaft – Diskreditierung der Nachhaltigkeit
In Bezug auf die Forstwirtschaft übt Felix Montecuccoli scharfe Kritik am neuen Gesetz: „Der Artikel unterstellt der Forstwirtschaft, dass bisher die Biodiversität im Wald nicht ausreichend berücksichtigt und schlecht gewirtschaftet wurde. Das ist fachlich völlig falsch und es wird damit die seit Generationen geltende nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege der heimischen Wälder diskreditiert. Dies weisen wir auf das schärfste zurück! “

Gleichzeitig weist Montecuccoli auf noch viele offene Fragen in Bezug auf die Finanzierung hin: „Die Kommission muss zwar ein Jahr nach Inkrafttreten Lücken in bestehenden Finanzierungstöpfen identifizieren, jedoch stellt dies noch keine Lösung für fehlende Geldmittel dar. Wir vermissen, dass es bisher keinen dezidierten EU-Fonds für Naturschutz und Landschaftspflege gibt.“

Montecuccoli abschließend: „Wir sehen die dringende Notwendigkeit von Vertragsnaturschutzlösungen und stellen fest, dass umfassende Maßnahmen den Druck auf die restlichen bewirtschafteten Flächen erhöhen. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, das Gesetz auf Augenhöhe mit den Grundeigentümern national umzusetzen.“ (Schluss)