Entscheidung um Nature Restoration Law leider vertagt – LFBÖ kritisieren Umgang mit umstrittener Verordnung!

Presseaussendung, 26. März 2024

Die Inhalte des EU Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur, kurz „Nature Restoration Law“, sind stark umstritten. Nun rückt auch der demokratische Prozess zur Umsetzung der Verordnung in den Mittelpunkt der Kritik. Denn die gestrige Abstimmung im Umweltrat wurde aufgrund einer fehlenden Mehrheit vertagt. Ein Vorgehen das die Land&Forst Betriebe nur aufs schärfste kritisieren können!

Bereits im Februar, vor der Abstimmung der Verordnung im EU-Parlament, hatten die Land&Forst Betriebe zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass das Nature Restoration Law aufgrund des fehlenden Dialogs mit den betroffen Landbewirtschaftern und schweren inhaltlichen Mängeln abzulehnen ist. Nun zeigt sich, dass gleich mehrere europäische Länder an der Umsetzbarkeit der Verordnung zweifeln. Im Vorfeld der für gestern geplanten Abstimmung im Rat der EU-Umweltminister zeichnete sich ab, dass es unter den Mitgliedstaaten zu keiner Mehrheit für die Verordnung kommen würde. Stattdessen wäre das Nature Restoration Law aufgrund seiner schlechten Beschaffenheit in letzter Instanz abgelehnt worden. Damit wäre noch einmal die Chance gegeben, die Verordnung weg von ideologiebestimmten Inhalten und hin zu sinnvollen, realistischen Zielen zu entwickeln. Um dies zu verhindern hat der Ratsvorsitz die Abstimmung jedoch zur Gänze von der Tagesordnung genommen.

Ein Vorgehen, dass die Land&Forst Betriebe als äußerst zweifelhaft ansehen, wie Präsident Konrad Mylius betont: ‚‚Das Verhalten der Ratspräsidentschaft in dieser Sache zeigt, wie mit Beschlüssen umgegangen wird, die nicht das gewünschte Ergebnis bringen. Dieses Vorgehen ist aus demokratiepolitischer Sicht entschieden abzulehnen, gefährdet eine solche Willkür doch die Funktionsweise des gesamten Systems! Wir sind stets um den Dialog bemüht und stehen auch zukünftig gerne mit unserer Expertise zur Verfügung, um von vornherein tragfähige politische Beschlüsse zu gestalten. Ein solches Fehlverhalten auf EU-Ebene ist jedenfalls untragbar!‘‘

Die Entwicklungen rund um die Abstimmung im Umweltrat zeigen, dass viele Mitgliedsstaaten sich nicht in der Lage sehen, das Nature Restoration Law in der vorliegenden Fassung praktisch umzusetzen. Bemühungen bestimmter Gruppierungen, im Vorfeld jene Staaten, die gegen die Verordnung stimmen oder sich der Abstimmung enthalten wollten, in ein rechtes Licht zu rücken, lassen die fehlende Sinnhaftigkeit der Verordnungsinhalte völlig außer Acht. So missachten die ehrgeizigen Ziele der Verordnung etwa in vielen Fällen die Dynamiken des Klimawandels und die notwendigen aktiven Anpassungsmaßnahmen. Stattessen wird der Blick starr in die Vergangenheit gerichtet. Auch hätten massive Einschränkungen der nachhaltigen Landbewirtschaftung gravierende Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit im Lebensmittel- und Rohstoffbereich. Familieneinkommen, Arbeitsplätze im ländlichen Raum und der Umstieg von fossilbasierten auf biobasierten Rohstoffen, einer der Grundpfeiler im Kampf gegen den Klimawandel, wären dadurch gefährdet. Die Gesetzgebung hätte auch eine Einschränkung der nationalen Kompetenzen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zur Folge. Die Problematik wird zusätzlich durch die fehlende Flexibilität für die Mitgliedstaaten verschärft, die Vorgaben an nationale und regionale Gegebenheiten anzupassen. Auch die Datenbasis, mit der die Notwendigkeit der realitätsfernen Ziele argumentiert wird, steht unter Kritik. Nicht zuletzt ist die Frage der Finanzierung der ehrgeizigen Maßnahmen nach wie vor ungeklärt. Eines ist sicher: ohne faire Abgeltung durch EU-Mittel und eine Zusammenarbeit mit Landbewirtschaftern auf Augenhöhe sind Wiederherstellungsmaßnahmen nicht durchführbar.